AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen kann, wer die speziellen Bedingungen für eine Mountainbike-Reise durch die Alpen erfüllt, gesund ist und die entsprechende Ausrüstung hat. Bei jeder Tour ist das tragen eines geprüften Helms Pflicht. Wenn ein Teilnehmer während der Tour diese Voraussetzungen sichtbar vernachlässigt und nicht erfüllt, kann er durch den Tourguide von der Tour ausgeschlossen werden.
2. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie mir (nachstehend Veranstalter genannt) den verbindlichen Abschluß eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich per Post oder elektronisch erfolgen. Mit der Anmeldung erklären Sie die Geschäfts- und Reisebedingungen als verstanden und erkennen diese an. Der Vertrag kommt durch die Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Reisende hat die Möglichkeit mehrere Personen mit anzumelden. In diesen Fall haftet er für die Erfüllung der der Verbindlichkeiten der mitangemeldeten Personen gegenüber dem Veranstalter. Nach Anmeldung erhalten Sie die Anmeldebestätigung und Rechnung.
3. Bezahlung
Nach erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% vom Gesamtpreis fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Antritt der Reise zu zahlen.
4. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Tourbeschreibung und der Reisebestätigung. Nebenabreden sind in Schriftform auszudrücken.
5.Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und /oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vereinbarten Inhalt des Vertrages nach Vertragsabschluß sind gestattet, soweit sie nicht erheblich von den Inhalten abweichen und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Den Reisepreis jedoch maximal eine 10%ige Erhöhung wenn zwischen Vertragsabschluß und Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Auch nur dann wenn der Veranstalter hierzu nachweislich gezwungen wird, bezogen auf die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Der Veranstalter ist berechtigt die einzelnen Fahrtrouten,Streckenführung, Teilunterkünfte oder Reiseverlauf zu ändern wenn dies aus witterung oder organisatorischen Gründen notwendig wird. Die geänderte Leistung tritt Anstelle der ursprünglich geschuldeten Leistung.
6. Rücktritt durch den Reisenden
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen. Tritt der Reisende zurück so ist der Veranstalter berechtigt Ersatz für Aufwendungen und Leistungen zu verlangen. Der Veranstalter kann den Ersatzanspruch wie folgt pauschalisieren: Kosten der Annulierung: 21 Tage vor Reisebeginn 20% der Kosten, 14 Tage vor Reisebeginn 30% der Kosten, 7 Tage vor Resebeginn 60% der Kosten, 1 Tag vor Reisebeginn 80% der Kosten, bei Nichtantritt der Reis 100% der Kosten. Ich empfehle den Abschluß einer Reiserücktrittkosten-Versicherung.
7. Umbuchung
Bis zum Reiseantritt kann sich der Teilnehmer von einen Dritten ersetzen lassen. Dieser muß die Voraussetzungen der Reise erfüllen. Der Veranstalter kann den Wechsel der dritten Person widersprechen.
8. Rücktritt durch den Veranstallter
Der Veranstalter ist berechtigt zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten falls die Mindestteilnehmerzahl von vier Personen nicht erreicht wird. Oder im Falle höherer Gewalt z.B. extreme Wetterlage. Der Veranstalter ist verpflichtet dem Kunden, bei Nichtdurchführbarkeit der Reise schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
9.Leistungen die nicht in Anspruch genommen werden
Sollten Sie die Tour z.B. verletzungsbedingt abbrechen und einzelne Leistungen nicht in Anspruch nehmen können, so werde ich mich bemühen den Reisepreis Anteilig zurückzuzahlen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
10. Haftung
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht hafte ich für die gewissenhafte Reisevorbereitung, richtige Leistungsbeschreibung, Auswahl und überwachung der Leistungsträger, gewissenhafte Durchführung der Reise.
11. Haftungsausschluß / Haftungsbegrenzung
Ich weise darauf hin, das Moutainbiken mit hohen körperlichen Belastungen verbunden ist. Lassen Sie Ihren Gesundheitszustand von einem Arzt überprüfen. Und prüfen Sie ob Sie den Belastungen einer solchen Tour gewachsen sind. Das fahren im Alpinen Gelände die Fähigkeit voraussetzt, sein Mountainbike technisch Grundsätzlich zu beherrschen. Sie sind selbst dafür Verantwortlich wenn Sie sich und andere Schäden zufügen. Sie beteiligen sich an der Tour auf eigene Gefahr. Auch für Schäden bei Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung und widersetzung der Tourguide-Anweisungen die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Tour nötig sind übernehme ich keine Haftung. Keine Haftung übernehme ich bei Verlust oder Diebstahl von Fahrrädern oder Gepäck. Für Unfälle hafte ich nur wenn diese grob fahrlässig durch mich verursacht werden. Nicht wenn sie selbst oder durch dritte Personen verursacht werden.
12. Versicherungen
Ich empfehle jeden Teilnehmer den Abschluß einer Haftpflichtversicherung, Unfall, Kranken, Reisegepäck und Reiserücktrittkostenversicherung.
13. Schutz vor Insolvenz
Im Falle einer Insolvenz besteht eine gesetzliche Reiseinsolvenz-Versicherung bei der RundV Versicherung in Wiesbaden.
14. Sonstige Bestimmungen
Für die Einhaltung von Paß-, Zoll-, Devisen und Impfbestimmungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
15. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Gütersloh in Westfalen.
17. Veranstalter
Dieter Obenhaus Sürenheider Straße 38 a 33335 Gütersloh Telefon 05241-2126871 Mail Info@mountainbike-tours.eu Internet www.mountainbike-tours.eu
Umsatzsteuer ID Nr.